Auf der am 15.08.2012 anberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlung fällten die knapp 3.500 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Invest Österreich 04 richtungsweisende Entscheidungen betreffend die Zukunft ihrer Anlage.
Wir hatten an dieser Stelle bereits mehrfach über die teils in erhebliche wirtschaftliche Schräglage geratenen und seitens der Wölbern Invest Gruppe aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds berichtet. In dem 2005 aufgelegten und in eine Bürommobilie im 9. Wiener Bezirk investierenden geschlossenen Immobilienfonds Österreich 04 Wien sollen nun die ca. 3.500 Anleger über eine Umwandlung ihrer bisherigen Kommanditanteile in Wertpapiere abstimmen. Sollte sich Wölbern Invest mit diesem Vorschlag auf der für den 15.08. anvisierten außerordentlichen Gesellschafterversammlung durchsetzen, käme dies laut Einschätzung der Fondszeitung Analysten einer Entmachtung der Wölbern Österreich 04 Fonds Gesellschafter gleich.
Fondszeitung: Wölbern Invest will Stellung des Österreich 04 Beirats beschneiden
Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die knapp 3.500 Wölbern Invest Österreich 4 Fonds Anleger nicht nur einer Aufweichung der bis dato im Gesellschaftsvertrag verankerten Schutzklausel vor außergewöhnlichen und sogar nachteiligen Maßnahmen der Geschäftsführung die Zustimmung erteilen. Drüber hinaus – so der Fondszeitung Bericht weiter – stimmen die Gesellschafter des 2005 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von EUR 180.400.000,00 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds über eine Beschlussvorlage ab, wonach bestimmte Rechtsgeschäfte in Zukunft nur noch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, nicht mehr jedoch derjenigen des Fondsbeirates bedürfen. Damit – so das einhellige Urteil der Fondszeitung Analysten – solle versucht werden, die Kontrollrechte eines auf Seiten der Wölbern Invest Verantwortlichen unliebsam erachteteten Fondsbeirates zu beschneiden. Laut Informationen der Fondszeitung geht man seitens der Wölbern Invest Österreich 04 Geschäftsführung sogar so weit, die Abwahl der bisherigen Beiratsmitglieder den Wölbern Österreich 4 Fonds Zeichnern zur Abstimmung vorzulegen und die Beiratswahl in Zukunft nur noch solchen Personen offen zu halten, die nicht „direkt oder indirekt in einem Konkurrenzverhältnis bzw. zu den Gründungskommanditisten stehen“. Damit – so die einhellige Einschätzung der Fondszeitung Analysten – könne man sich auf Seiten der Wölbern Invest Österreich 04 Geschäftsführung bereits im Vorfeld unliebsamen Kritikern entledigen.
Wölbern Invest Österreich 04: Geplante Umwandlung von Kommanditanteilen in Wertpapiere birgt Risken
Doch auch die seitens der Wölbern Invest Österreich 04 Geschäftsführung den Anlegern am 15.08. zur Abstimmung unterbreitete Beschlussvorlage über eine Wandlung der Kommanditanteile in Wertpapiere ist für die Wölbern Invest Österreich 04 Zeichner nicht risikolos. So könne laut Einschätzung der Fondszeitung Analysten nicht mit entschiedener Sicherheit ausgeschlossen werden, dass vor dem Hintergrund der nicht eingehaltenen 10 jährigen Spekulationsfrist eine Besteuerung etwaig geflossener Gewinne eintreten könne. Zudem können sich laut dem Fondszeitung Bericht diejenigen Anleger des Wölbern Österreich 04, die nicht persönlich an der für den 15.08. einberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlung teilnehmen, lediglich über die Treuhänderin – Hansische Treuhand AG – im Wege einer zu erteilenden Vollmacht vertreten lassen. Kritikpunkt der Fondszeitung Analysten: Die der im Unternehmensverbund von Wölbern Invest angesiedelte Hansiche Treuhand AG zu erteilende Vollacht enthält keinerlei Abstimmungsbogen, der den Österreich 04 Fonds Anlegern eine weisungsgebundene Abstimmung zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt ermöglicht.
Geplanter Wölbern Invest Liquiditätspool birgt weitere Risken für Wölbern Österreich 04 Anleger
Weiteres Ungemach droht den Wölbern Invest Österreich 04 Anlegern von dem seitens Wölbern Invest geplanten Liquiditätspool. Wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, sollen laut Willen des Fondsinitiators sämtliche 24 geschlossene Wölbern Invest Immobilienfonds im Rahmen eines Fondspools zusammengefasst werden. Aus Angst, hierdurch die Verluste der zum Teil in deutliche Schieflage geratenen Wölbern Invest Fonds mittragen zu müssen, hatten sich die Wölbern Fonds Österreich 4 Zeichner im Frühjahr dieses Jahres mehrheitlich für eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, der zumindest vorläufig seitens des angerufenen Gerichts statt gegeben worden war.
Angesichts der laut Einschätzung der Fondszeitung Analysten undurchsichtigen Informationspolitik und fehlender Bilanzzahlen könne jedoch vorliegend nicht ausgeschlossen werden, dass bereits Gelder – entgegen dem Gesellschafterwillen – aus dem Österreich 4 Fonds zu Gunsten des Liquiditätspools geflossen seien.
Wölbern Invest Österreich 04 Fondsanleger: Persönliche Teilnahme am 15.08. von Nöten
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Angaben sollten Wölbern Invest Österreich 04 Anleger aktiv an der Zukunftsgestaltung ihres Fonds mitwirken. Den betroffenen Wölbern Invest Österreich 04 Anlegern wird daher dringend empfohlen, möglichst persönlich an der für den 15.08.2012 anberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlung teilzunehmen und aktiv über die zur Wahl stehenden Punkte abzustimmen.
Haftung für falsche Beratung
Betroffene Wölbern Invest-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten Wölbern Invest-Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Was können betroffene Wölbern Invest-Anleger jetzt tun?
Betroffene Anleger von problematischen Wölbern Invest Fonds haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
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