Elite Partner verliert Prozess

Die EliteMedianet GmbH betreibt im Internet die Partnervermittlungen „ElitePartner“ und „AcademicPartner“. Verbraucher, die sich für die kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft entscheiden, um unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, stellt EliteMedianet GmbH unter Berufung auf ihre AGB im Fall des fristgerechten Widerrufs 99 Euro für die Erstellung einer „Persönlichkeitsanalyse“ in Rechnung und verweigert die Rückzahlung dieses Betrages.

Das Amtsgericht Hamburg (Az. 4 C 381/10) hat nun die EliteMedianet GmbH auf Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung der 99 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Übrigens hat das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 93/11) auf unsere Klage bereits die Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel festgestellt. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtkräftig, da die EliteMedianet GmbH Berufung eingelegt hat. Mehr Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie in dem Beitrag „Elitärer Preis“:

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Stand vom Dienstag, 3. April 2012

Quelle:VBZ Hamburg