(mpt-157). In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als 20 Millionen Haustiere, jeder dritte Haushalt verfügt über einen Mitbewohner wie Hund, Katze, Wellensittich oder Meerschweinchen. Wegen der Haustierhaltung gibt es immer wieder Probleme mit den lieben Nachbarn – und auch zwischen Mietern und Vermietern. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt: „Entscheidend ist die Regelung im Mietvertrag. Ist dort die Hunde- oder Katzenhaltung verboten, muss man sich daran halten.“ Falls der Mietvertrag den Passus enthält, dass die Hunde- oder Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhänge, dann müsse man seine Zustimmung einholen. Ein genereller Passus im Mietvertrag wie „Tierhaltung verboten“ oder „Tierhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters“ ist dagegen nicht wirksam. Denn Mietern ist es immer erlaubt, Kleintiere zu halten.
Haustierhaltung: Haftpflicht oder Tierhaftpflicht wichtig
Wer bei der Haustierhaltung auf Nummer sicher gehen will, tut gut daran, sich für den Fall der Fälle gegen Schäden abzusichern. Nützlich ist hierbei entweder eine private Haftpflichtversicherung – ohnehin wichtigste unter den freiwilligen Versicherungen – oder eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung. Falls ein Vierbeiner tritt, beißt oder möglicherweise sogar Verursacher eines Verkehrsunfalls ist, sind indirekt schlimmstenfalls extrem hohe Schäden möglich. Sie kommen durch die Kosten zustande, die dem Geschädigten für Arzt, Krankenhaus, Pflege und Verdienstausfall sowie Forderungen nach Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld entstehen. Entsprechende Schadensersatzansprüche können für nicht versicherte Tierbesitzer den finanziellen Ruin bedeuten. Und das gilt auch dann, wenn den Tierhalter keine direkte Schuld trifft. Denn die Kosten muss er laut BGB trotzdem übernehmen.
Ob der Tierhalter eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung braucht oder ob die private Haftpflicht eine ausreichende Absicherung darstellt, ist von der Art des Haustiers abhängig. Markus Kasper von den Ergo Direkt Versicherungen erklärt: „Kleine Hausgenossen wie Vögel, Kaninchen sowie Goldhamster und Meerschweinchen sind in die private Haftpflichtversicherung ihrer Familie eingeschlossen. Das gilt auch für Katzen. Hunde und Pferde benötigen dagegen eine eigene Versicherung, nämlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung.“
Abnutzungsschäden sind nicht abgedeckt
Ist ein Schaden entstanden, überprüft der Versicherer zunächst, ob der Kunde, der das Tier besitzt, tatsächlich zahlen muss. Unberechtigte Ansprüche wird der Versicherer notfalls gerichtlich abwehren. Die Kosten für das Verfahren trägt die Versicherung. Wenn der Versicherte tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, zahlt die Versicherung in der Regel alle verursachten Personen- und Sachschäden im Rahmen der Deckungssumme. Markus Kasper erläutert an einem Beispiel, unter welchen Umständen die Haftpflicht typischerweise einspringt: „Eine Haftpflichtversicherung zahlt dann die Schäden, wenn sie einem plötzlichen und unvermittelten Ereignis zuzuordnen sind. Rennt die Katze beispielsweise bei Fremden eine teure Vase um, ist das so ein Fall.“ Abnutzungsschäden durch Tiere in der Wohnung kämen, so Kasper, dagegen über längere Zeit zustande und seien damit von der privaten Haftpflicht des Tierhalters beziehungsweise der Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt.
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