Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Weil auch in jungem Alter hohe Kosten für Zahnbehandlungen entstehen können, sollten Eltern für ihre Kinder mit einer Zahnzusatzversicherung vorsorgen.

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Welche Leistungen braucht mein Kind?

Bei den meisten Kindern zeigt sich im Alter zwischen 8 und 10 Jahren, ob sie in Kürze eine Zahnspange benötigen werden. Kieferorthopädische Behandlungen sind langwierig und können ohne Weiteres mehrere tausend Euro kosten. In Abhängigkeit vom verwendeten Material, dem Aufwand der Behandlung und der Dauer sind Kosten in Höhe von 4.000 EUR keine Seltenheit. Die Behandlungskosten für Kinder werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann übernommen, wenn erhebliche Zahnfehlstellungen oder Kieferanomalien vorliegen. Hierfür müssen folgende strenge Bedingungen erfüllt sein:

1. Rechtzeitiger Beginn: Bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres muss mit der Behandlung begonnen werden. Erwachsene erhalten dagegen auch dann keine Leistungen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig wäre.
2. Starke Zahnfehlstellung: Diese muss den Betroffenen beim Atmen, Sprechen, Beißen oder Kauen behindern.
Die Einteilung erfolgt nach der „kieferorthopädischen Indikationsgruppe“ (kurz KIG). Hierbei wird zwischen 5 unterschiedlichen Schweregraden differenziert und zwar von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). Eine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nur für einen Befund nach den Stufen 3 bis 5 vorgesehen.

Auch die Zahnzusatzversicherung leistet in aller Regel nur für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, leistet eine gute Zahnzusatzversicherung allerdings bereits ab KIG-Stufe 1. Damit umfasst die Zahnzusatzversicherung auch Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung rechtfertigen. Eine Zahnzusatzversicherung sollte allerdings nicht nur dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenübernahme aufgrund einer KIG 1-2 -Einstufung ablehnt. So sollte diese auch für die Mehrkosten einer Behandlung nach den KIG Stufen 3 bis 5 aufkommen. Denn wünscht sich das Kind aus ästhetischen Gründen anstelle einer Zahnspange aus Metall durchsichtige Brackets, sind die nicht unerheblichen Zusatzkosten von den Eltern zu tragen. Dies kann mit einer Zahnzusatzversicherung verhindert werden.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für das eigene Kind sollte möglichst früh erfolgen. Denn die monatlichen Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie sind umso niedriger, je jünger das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung ist. Ferner sollte eine Anfrage nicht erst dann erfolgen, wenn der Kieferorthopädie eine etwaige Behandlung bereits angeraten hat. Hiernach wird im Rahmen der Gesundheitsprüfung im Antrag explizit gefragt. Ist dies der Fall, wird der Versicherer die sich abzeichnende Behandlung ausschließen. So wird kein Versicherer leisten, wenn der Behandlungsbedarf bereits vorvertraglich, etwa anhand von Röntgenbildern, diagnostiziert wurde.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder macht auch in Hinblick auf eine mögliche Fissurenversiegelung Sinn. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird der Eingriff nur dann bezuschusst, wenn die hinteren Backenzähne betroffen sind. Die Versiegelung der vorderen Zähne ist allerdings nicht im Leistungskatalog vorgesehen. Ohne Zahnzusatzversicherung werden die Eltern zur Kasse gebeten. Manche Kinder weisen eine erhöhte Kariesanfälligkeit auf, die eine ergänzende Prophylaxe erforderlich macht. Die gesetzliche Krankenkasse leistet in solchen Fällen jedoch nicht. Demnach sollte eine Zahnzusatzversicherung gewählt werden, die auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung vorsieht. Welche Anbieter im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie und Prophylaxe leistet und in welcher Höhe, kann auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com in Erfahrung gebracht werden.

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.

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