Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls nicht, ist die Befristung unwirksam. Das Mietverhältnis wird dann wie ein unbefristetes Mietverhältnis behandelt. Dies hatArtikel Lesen