Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherungs-AG verurteilt, künftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehensverträgen zu verzichten (Az. 11 O 161/12 v. 20.12.2012). Danach wollte der Versicherer vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens nicht berücksichtigen. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Hamburg. Ob die Allianz in die Berufung gehenArtikel Lesen