Das BAG hat aktuell entschieden, ob ein Kooperationsvertrag zur Nutzung von Betriebsmittel zwischen Betriebsinhaber und späterem Betriebsübernehmer bereits einen Betriebsübergang darstellt. Von einem Betriebsübergang ist bei einem betriebsmittelgeprägten Betrieb nur dann auszugehen, wenn der Betriebsmittelübernehmer die Betriebsmittel tatsächlich weiter oder wieder nutzt. Die Nutzung der Betriebsmittel muss dazu in einenArtikel Lesen