Finanzberater müssen ihren Kunden mitteilen, wie viel sie bei der Vermittlung von Finanzprodukten wie zum Beispiel Investmentfonds und Zertifikaten verdienen. Für ihre Dienste erhalten die Anbieter gemeinhin so genannte „Kick-backs“. Kick-backs sind Rückvergütungen von den Produktgebern, die aus den offen ausgewiesenen Ausgabeaufschlägen und/oder Bestands- oder Vertriebsfolgeprovisionen „hinter dem Rücken desArtikel Lesen