ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 24.08.2012 Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung meist nicht aus, um die oft hohen Kosten für das Pflegeheim oder die ambulante Pflegekraft zu decken. Dann muss das Einkommen verwendet oder das Ersparte eingesetzt werden. Reicht auch das nicht, nimmt das Sozialamt dieArtikel Lesen