Berlin muss Presseberichten zufolge in Konsequenz eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az. 6 AZR 148/09) seinen angestellten Mitarbeitern bis zu 40 Millionen EUR Gehalt nachzahlen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Presseberichten (z.B. Berliner Morgenpost online vomArtikel Lesen