Sterben und Erben bringt viel Kummer – Der Willen des Erblassers ist zu respektieren, was aber, wenn das Familienvermögen plötzlich neu verteilt wird. Welche Möglichkeiten haben Angehörige, bei einem unbekannten Erbschleicher?Artikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 29.01.2013 In der Bundesrepublik sterben täglich rund 2.300 Menschen – einige von ihnen sehr plötzlich. Auch wenn sich die Wenigsten gern mit ihrem eigenen Ableben auseinandersetzen, sollten sie sich beizeiten überlegen, wem sie ihren Besitz vermachen möchten und dies in Form eines Testaments festhalten. ARAG Experten erläutern,Artikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 04.09.2012 Hat der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte gemindert, gibt das Gesetz den Pflichtteilsberechtigten – Kinder, Eltern und der Ehegatte des Erblassers – einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch an die Hand. Der soll verhindern, dass durch die Schenkung deren Pflichtteilsanspruch umgangen wird. Nach demArtikel Lesen