Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrerirrtümer
ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 31.08.2012 Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Legenden entwickelt, die sich hartnäckig halten. Die ARAGArtikel Lesen