ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 31.08.2012 Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Legenden entwickelt, die sich hartnäckig halten. Die ARAGArtikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 16.08.2011 Hitzewelle in Deutschland! Viele Angestellte sehnen sich derzeit nach einem knappen T-Shirt statt Hemd und Krawatte, einem luftigen Röckchen statt Business-Kostüm oder gar Flip-Flops statt edlem Lederschuhwerk. Für einige Berufgruppen ist das aber schlichtweg undenkbar. Bankangestellte in kurzen Hosen und barfüßige Flugbegleiterinnen wird es sicher inArtikel Lesen