Grundschuld: 48 Prozent Zinsen sind sittenwidrig! Eine Grundschuld mit einem Zinssatz von 48 Prozent p. a. ist sittenwidrig. Daher darf das Grundbuchamt sich weigern, eine solche Belastung für ein Grundstück ins Grundbuch einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn als Kreditgeber ein Pfandleihbüro auftritt. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. dasArtikel Lesen