– Mobilfunkkunden müssen detailliert beanstanden – Vorsicht nasse Treppe – Fiktive Einkommen bleiben statthaft Mobilfunkkunden müssen detailliert beanstanden Viele Mobilfunkkunden kennen das Gefühl: Wenn die Handyrechnung ins Haus flattert, traut man seinen Augen nicht. Wer glaubt, dass der Anbieter bei der Rechnungsstellung einen groben Fehler gemacht haben muss, sollte diesArtikel Lesen

Schleswig/Berlin (DAV). Wer Kindesunterhalt schuldet, muss eine Abfindung so verteilen, dass er möglichst lange seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 13. April 2012 (AZ: 10 UF 324/11) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein Vater meinte, nicht mehr zur Zahlung vonArtikel Lesen