Ein kompletter Kollaps – das droht nach Ansicht vieler Experten der gesamten Luftfrachtbranche im kommenden März, denn dann tritt die neue europäische Luftsicherheitsverordnung in Kraft. Gerade einmal ein winziger Bruchteil der Luftfrachtversender hat aktuell bereits die dann nötige Zulassung zum bekannten Versender erhalten – massive zeitliche Verzögerungen und finanzielle FolgenArtikel Lesen

Ausbilder zu Luftsicherheits-Themen müssen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen werden. Die aktuelle Liste aller in Deutschland zugelassenen Luftsicherheits-Ausbilder steht nun auf der Internetseite des LBA zum Download bereit. Das Thema Luftsicherheit ist nicht erst seit den Anschlägen des 11. September 2001 höchst brisant und im Fokus von Politik und Medien. ZahlreicheArtikel Lesen

Zusätzlich zum erwarteten Frachtstau an deutschen Flughäfen durch die geänderten Luftsicherheitsbestimmungen ab März 2013 könnte nun auch eine fehlende Kontroll-Infrastruktur das Problem verschärfen. Das Luftfahrt-Bundesamt und der Spezialist für Röntgen-Kontrollgeräte Smiths Heimann streiten sich aktuell um die Zulassung des Flaggschiffs des Unternehmens: das Highscan 180 180. Von der Luftfrachtbranche aufgrundArtikel Lesen

In einer sogenannten Kleinen Anfrage fordern einige Abgeordnete und die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung auf, Antworten auf offene Fragen beim Thema „Bekannte Versender“ zu geben. Hintergrund sind die Änderungen bei den Luftsicherheitsvorschriften, die zum 25. März 2013 in Kraft treten. An diesem Stichtag endet die Übergangsfrist und bisherArtikel Lesen

Um Antragsteller auf dem Weg zum „Bekannten Versender“ in Zukunft noch passgenauer und effizienter zu unterstützen, geht die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH (LTC) eine Kooperation mit dem Beratungshaus BR Consulting ein. Für alle Firmen, die Luftfracht versenden, ist es allerhöchste Zeit: Denn ab dem 25. März 2012 verlieren alle Unternehmen,Artikel Lesen

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung der Liste aller zugelassenen Reglementierten Beauftragten ein. Für den Einblick in die EG-Datenbank benötigen Luftfrachtversender eine LBA-Zertifizierung als Bekannter Versender. Mit sofortiger Wirkung zum 04. Juli 2012 hat das Luftfahrt-Bundesamt seine Online-Informationen um einen wichtigen Teil gekürzt: Die Liste aller inArtikel Lesen