Im Prozess um Marktmanipulation und Insiderhandel, der auf Strafanzeigen der BaFin zurückgeht, hat das Landgericht München am 29. April 2013 einen 45-jährigen Geschäftsmann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Für Geschädigte ordnete das Gericht darüber hinaus eine Rückgewinnungshilfe in Höhe von 3,5 Millionen Euro an. GegenArtikel Lesen