Das Urteil des OLG München zum Thema Double-Opt-in, in dem eine sogenannte „Bestätigungsmail“ – also die Mail, die beim Double-Opt-in-Verfahren versendet wird, um die Urheberschaft eines Newsletter-Eintrages zu überprüfen – als unerlaubte Spam eingeordnet wurde, schlug vergangene Woche hohe Wellen. Zu recht, denn seitdem ist es tatsächlich NICHT mehr möglich,Artikel Lesen