Aus für Zusatzgebühren bei Pfändungsschutzkonten Pfändungsschutzkonten bewahren überschuldete Verbraucher vor der Pfändung ihres gesamten Bankguthabens und sichern zumindest die Beträge ab, die für das Allernotwendigste gebraucht werden. Nach Mitteilung der D.A.S. hat der Bundesgerichtshof jetzt die bisher üblichen Zusatzgebühren der Banken für derartige Konten gekippt. BGH, Az. XI ZR 500/11Artikel Lesen

– Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen – Stadt zahlt für Schäden durch Kindergartenkinder – Keine Gebühren bei Umwandlung in Pfändungsschutzkonto +++ Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen +++ Kann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem Wechsel eingetreten ist, geht diese Unsicherheit nach Auskunft derArtikel Lesen