Die Bundesnetzagentur hat gegen die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH mit Schreiben vom 6. Februar 2013 ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen Entflechtungsvorschriften nach dem Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Hamburg das für den Betrieb des Stromnetzes in Hamburg zuständige Unternehmen wegen irreführender Werbung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt, vonArtikel Lesen