Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena, 29. Januar 2013. Wer als Jäger ein Pony nicht von einem Wildschwein unterscheiden kann, kann sowohl die Jagderlaubnis, als auch die Waffenbesitzkarte verlieren. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ) mitteilt, hatte sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit diesem bedauerlichen Fall zu beschäftigen.Artikel Lesen