ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 23.11.2012 Das Handyklingeln während der Fahrt wegdrücken gilt nicht als Telefonieren am Steuer. Der Parkscheinautomat ist kaputt, also darf man einfach so dort parken. In diesen Situationen rund ums Thema Autofahren, glaubt man zu wissen, was stimmt – und tatsächlich ist alles doch ganz anders. Die ARAGArtikel Lesen