Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden abgewiesen. Sie wollten mit ihrer Klage erreichen, dass der private Besitz von Sportwaffen generell verboten wird. Zur Begründung verwies Karlsruhe auf die nach dem Amoklauf bereits verschärften Bestimmungen im Waffengesetz.Artikel Lesen