– Verbotene Lustbarkeiten – Süßes, sonst gibt“s Saures! – Die Polizei warnt vor Halloween – Gruselmaske am Steuer Verbotene Lustbarkeiten Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer „Versammlung“ in einer Münchener Gastwirtschaft eingeladen. Die Verwaltung erkannteArtikel Lesen