Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Artikel Lesen

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Artikel Lesen

Pflege-ein Thema welches bei der alternden Bevölkerung in Deutschland immer wichtiger wird.Artikel Lesen

Wenige Stunden vor Beginn des EU- Krisengipfels in Brüssel haben am Donnerstag zwei wichtige europäische Staatschefs für Aufregung gesorgt.Artikel Lesen