Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 48/10). Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Der Fall: Die KlägerinArtikel Lesen