Doppelte Haushaltsführung: Mietgarage zählt mit Wer auswärts arbeitet und am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, kann auch die Kosten für einen Autostellplatz oder eine Mietgarage am Arbeitsort als Kosten doppelter Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen. Darauf wies nach D.A.S. Angaben der Bundesfinanzhof hin. Voraussetzung: Die Garage ist wegen schlechter Parkplatzversorgung oderArtikel Lesen