Frau L. hatte ausdrücklich nach Geflügelfleischaufschnitt vom Stück gesucht. Sie wollte kein „zusammengeklebtes Fleisch“ kaufen. Doch das „Hähnchenbrustfilet frisch vom Stück“ entpuppte sich in der Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung als ein aus mehreren Stücken Fleisch zusammengefügtes Produkt. Verärgert über ihren Fehlkauf wandte sie sich an das Internetportal www.lebensmittelklarheit.deArtikel Lesen