ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 18.09.2012 Seit dem 1. August 2012 gilt für Online-Angebote mit kostenpflichtigen Leistungen – egal ob Waren oder Dienstleistungen – das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet. Nur wenn der Online-Händler beim Bestellprozess dessen Vorgaben beachtet hat, ist der „Bestellklick“ für den Verbraucher auch rechtsverbindlich. Welche Anforderungen das imArtikel Lesen

Ab dem 01.08.2012 tritt das neue Recht in Kraft und Betreiber von Online-Shops müssen die so genannte „Button-Lösung“ umsetzen. Der Gesetzgeber hat konkret vorgegeben, wie der Bestell-Button zukünftig benannt werden muss. Einfach nur „Bestellen“ ist oder „Abschließen“ ist nicht mehr zulässig. Der auf E-Commerce spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Felix Buchmann, PartnerArtikel Lesen