Ab dem 01.08.2012 tritt das neue Recht in Kraft und Betreiber von Online-Shops müssen die so genannte „Button-Lösung“ umsetzen. Der Gesetzgeber hat konkret vorgegeben, wie der Bestell-Button zukünftig benannt werden muss. Einfach nur „Bestellen“ ist oder „Abschließen“ ist nicht mehr zulässig. Der auf E-Commerce spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Felix Buchmann, PartnerArtikel Lesen

Button Lösung – das Schlagwort für eine gesetzliche Änderung, die Online-Verkäufe und Online-Verträge betrifft.Jeder der Online verkauft oder einen Vertrag anbietet, sofern es sich nicht um B2B handelt, muss sich ab dem 01.08.2012 an die Änderung im §312g BGB, die vom Bundestag am 10.05.2012 verabschiedet wurde, halten. Werden die darinArtikel Lesen