Unfallgeschädigter bekommt keinen Schadensersatz für Verletzungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. – Verkehrsrecht Dresden. Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Verletzungen nach einem Unfall, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind, fallen nicht in den Schutzbereich einer Rechtsnorm. Ein Schadensersatz entfällt daher (eigene Formulierung des Verfassers),Artikel Lesen

Rennt Fußgänger plötzlich und völlig unmotiviert auf die Straße und kollidiert mit Pkw, kann Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung entfallen – Verkehrsrecht Dresden. Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Die höchstzulässige Geschwindigkeit nach § 3 StVO richtet sich danach, ob der Fahrer mit dem Hindernis auf derArtikel Lesen